Ablauf

  • Zunächst gibt es 5 probatorische Sitzungen (sog. „Probe-Sitzungen“). In diesen Sitzungen schauen wir uns gemeinsam Ihre Beschwerden sowie Ihre aktuelle Situation an und betrachten, welche Ereignisse und Lebensumstände dazu beigetragen haben.

  • Dabei berücksichtigen wir, wie Ihre persönliche Lebensgeschichte Sie geprägt hat. Denn meistens gibt es nicht nur „den einen Grund“, weshalb sich Symptome bzw. eine psychische Erkrankung entwickeln. Diese Symptome können sich auf verschiedenen Ebenen zeigen: In den Gedanken, den Gefühlen, im Verhalten und / oder auf körperlicher Ebene.

  • Außerdem schauen wir im Rahmen
    einer Diagnostik, ob und welche psychische Erkrankung vorliegt.

  • Wenn dies der Fall ist, die „Chemie stimmt“ und wir beide uns vorstellen können, miteinander zu arbeiten, können wir anschließend gemeinsam die Behandlung beginnen. Hierfür stellen Sie den Antrag auf Psychotherapie bei Ihrer privaten Krankenversicherung. Ich unterstütze Sie bei der Antragsstellung. Wird der Antrag auf Psychotherapie genehmigt, kann die „eigentliche“ psychotherapeutische Arbeit beginnen.

  • Sowohl probatorische als auch psychotherapeutische Sitzungen dauern 50 min.

Privat Versicherte und Beihilfeberechtige

  • Wenn Sie privat versichert oder beihilfeberechtigt sind, dann klären Sie bitte vor Beginn der Behandlung mit Ihrer privaten Krankenversicherung bzw. Ihrer Beihilfestelle, welche Kosten für die geplante Behandlung übernommen werden.

  • Bringen Sie dann bitte die entsprechenden Antragsformulare zu dem Erstgespräch mit.

  • Unabhängig davon, welche Kosten die Krankenversicherung und ggf. die Beihilfe übernehmen, besteht das Rechtsverhältnis zwischen Patient und Psychotherapeut, also zwischen Ihnen und mir. D.h. Sie erhalten die Rechnungen für die psychotherapeutischen Leistungen in regelmäßigen Abständen.

  • Die Abrechnung erfolgt nach GOÄ bzw. GOP (Gebührenordnung für Ärzte bzw. Psychotherapeuten).

Gesetzlich Versicherte

Da ich in einer Privatpraxis arbeite, behandle ich hauptsächlich privatversicherte Patienten. Ich würde auch gerne Sie als gesetzlich Versicherte behandeln, allerdings darf ich das nicht ohne eine schriftliche Bewilligung Ihrer Krankenkasse bzw. ich darf das schon, aber dann wird Ihnen die Krankenkasse die Kosten nicht erstatten und Sie würde auf diesen sitzen bleiben.

Leider wird das Prozedere über die gesetzlichen Krankenkassen immer schwieriger für Sie als Patient aber auch für mich als Therapeutin. Deswegen biete ich leider keine Therapien an, die über die Kostenerstattung laufen, aber als kleine Hilfestellung habe ich hier ein paar Informationen für Sie:

  • Wenn Sie gesetzlich versichert sind, dann müssen Sie sich zunächst um Therapieplätze bei Psychotherapeuten mit Kassensitz bemühen. Denn nur diese dürfen  mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen.

  • Da es jedoch eine begrenzte Anzahl an Psychotherapeuten mit Kassensitz gibt, kommt es zu langen Wartezeiten (1 – 2 Jahre). In diesem Fall sieht es der Gesetzgeber vor, dass Patienten bei unzumutbarer Wartezeit* die benötigte Behandlung selbst beschaffen.

  • Dies nennt sich „Kostenerstattung“ (§13 Abs. 3 SGB V). D.h. Ihre Krankenkasse ist verpflichtet, die Kosten einer Psychotherapie auch bei Psychotherapeuten ohne Kassensitz (sog. „Privatpraxis“) zu übernehmen (die Kosten werden erstattet).

    *Gerichte erachten Wartezeiten auf eine medizinische Behandlung, die über 6 Wochen hinausgehen, als unzumutbar.

Wartebereich der Praxis


Selbstzahler

Auch bei Selbstzahlern rechne ich nach der GOÄ bzw. GOP (Gebührenordnung für Ärzte bzw. Psychotherapeuten) ab. Eine Therapie auf Selbstzahlerbasis empfehle ich in der Regel jedoch nicht, da die finanzielle Belastung sehr hoch werden kann.

Gute Gründe dennoch eine Therapie auf Selbstzahlerbasis zu beginnen sind:

  • der Wunsch, dass die Krankenkasse keine Informationen über die psychische Erkrankung erhalten soll

  • eine geplante Verbeamtung

  • das Abschließen einer Berufsunfähigkeitsversicherung

  • der Wechsel in eine Private Krankenkasse oder

  • bei Ablehnung der Kostenübernahme der GKV.

Wägen Sie bitte vorher genau ab, ob der Nutzen für Sie die Kosten überwiegen kann.

Heilfürsorge

Als Soldat haben Sie grundsätzlich Anspruch auf eine Psychotherapie. Wenden Sie sich hierfür an ihren Truppenarzt, der Ihnen eine Überweisung und den Sanitätsvordruck Kostenübernahmeerklärung (San/Bw/0218) ausstellen kann.

Kosten

In meiner Privatpraxis rechne ich einen erhöhten Satz ab. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie bei Kontaktaufnahme.